Anpassung der Berufsgruppe 5 zur Klarstellung der Eingruppierung
Die ARK-RWL hat in ihrer Sitzung am 18.05.2022 eine Anpassung der Berufsgruppe 5 des SD-EGP beschlossen. Damit wird klargestellt, dass die Betreuungskräfte nach § 43 b SGB XI in Fallgruppe 2, EG SD 3, eingruppiert sind. Diese Eingruppierung hatte eine MAV zwar schon 2018 vor dem Kirchengerichtshof erstritten,- es gab aber immer noch Eingruppierungen in die EG 1a. Nach Auffassung des vkm-rwl besteht für die betroffenen Mitarbeitenden, ein Anspruch auf rückwirkende Anwendung.