Regelung mit Rückwirkung für 2022 - ab 1. Januar 2023
Als weitere Anpassung des BAT-KF an den Tarifabschluss S+E, wird zum 1. Januar 2023 eine Regelung für „Regenerationstage“ in den BAT-KF eingefügt. Mitarbeitende in den entsprechenden Berufsgruppen erhalten im Jahr zwei Regenerationstage bei einer 5-Tage-Woche. Betragt die Arbeitszeit weniger als fünf Tage in der Woche, vermindert sich der Anspruch entsprechend. Für Mitarbeitende, die im 2022 Anspruch auf Regenerationstage gehabt hätten, erhöht sich der Anspruch einmalig für das Jahr 2023 um bis zu zwei Arbeitstage. Bei Regenerationstagen handelt es sich nicht um Urlaubs- oder Zusatzurlaubstage.
Mehr dazu könnt ihr der „Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF – Mitarbeiterinnen in Kindertageseinrichtungen und im Sozial- und Erziehungsdienst“ entnehmen. Ihr findet sie hier zum Download