je nach Berufsgruppenplan und Eingruppierung
Die Anpassung des BAT-KF an den Tarifabschluss S+E des TVöD, ist nicht einheitlich,- sondern auf die entsprechenden Berufsgruppen bezogen und je nach Eingruppierung unterschiedlich. So erhalten zb. Mitarbeitende in Kitas, die in einer der Entgeltgruppen SE 3 bis SE 9 eingruppiert sind, eine Zulage von 130 Euro,- Mitarbeitende in Entgeltgruppe SE 11 eine Zulage von 180 Euro. Die Zuordnung der Zulagen könnt ihr der „Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF – Mitarbeiterinnen in Kindertageseinrichtungen und im Sozial- und Erziehungsdienst“ entnehmen.
Ihr findet sie hier zum Download.