Rückwirkende SE-Zulage auch in der gemeindlichen Kinder-Jugendarbeit
Zum Abschluss der Umsetzung des Tarifergebnisses im Sozial- und Erziehungsdienst des TVöD in den BAT-KF hat sich die ARK-RWL am 31.05.2023 auch auf die Zahlung der SE-Zulage in der gemeindlichen Kinder-Jugendarbeit geeinigt. So erhalten Mitarbeitende in der gemeindlichen Kinder-Jugendarbeit, die in der unter der Berufsgruppe „Mitarbeiterinnen in der Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit“ fallen, rückwirkend ab dem 01.01.2023 eine SE-Zulage in Höhe von 130€ bzw. 180 €, zwei Regenerationstage sowie eine Eimalzahlung in Höhe von 780€ bzw. 1080 €. Den Beschluss der ARK-RWL findet Ihr hier zum Download. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 9/2023 der Diakonie RWL entnehmen.