Überleitung von Berufsgruppe 2 in Berufsgruppe 1 zum 1. Juni 2023
Ein weiterer Beschluss in der ARK-RWL Sitzung am 31.05.2023, betrifft den Bücherei- und Archivdienst. Die Berufsgruppe 5.2 „Mitarbeiterinnen im Bücherei- und Archivdienst“ wird gestrichen. Mitarbeitenden, die bisher in den Fallgruppen1 bis 6 der Berufsgruppe 5.2 eingruppiert waren, werden zum 1 Juni in die Berufsgruppe 5.1 stufengleich, einschließlich individueller Endstufe und unter Berücksichtigung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit übergeleitet. Die Berufsgruppe 5.1 erhält eine neue Anmerkung Nr. 7, mit Bezug auf den Bücherei- und Archivdienst. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 9/2023 der Diakonie RWL entnehmen.