Erläuterungen der Unterschiede zum Krankengeldzuschuss
Fragen nach Höhe und Dauer des Krankengeldzuschusses gehören wohl bei allen MAVen zu den häufig gestellten Fragen. Eigentlich ganz einfach zu beantworten: Mitarbeitenden erhalten, je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, einen Krankengeldzuschuss für bis zu 39 Wochen. Das gilt aber nicht für Alle – Mitarbeitende, deren Arbeitsverhältnis vor dem 30.06.1994 begründet wurde, erhalten den Zuschuss bis zur Dauer von 26 Wochen – und auch da gibt es Ausnahmen….??
Mehr dazu findet ihr in dem Info zum Krankengeldzuschuss – hier zum Download