MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

mav praxisAnmerkungen und Klarstellungen zu § 5 Absatz 9 von Andreas Ullrich
Der § 5 Absatz 9 des BAT-KF, regelt die Vorbereitungszeit für Mitarbeitende im Erziehungsdienst. Dabei handelt es sich nicht um frei verfügbare Stunden, sondern der Dienstgeber kann verfügen, wie diese Zeit in die Dienstplanung eingebunden und genutzt wird. Wie die Vorbereitungszeit konkret umzusetzen ist und welche Aufgabe die MAV dabei hat, ist eine häufige Fragestellung bei MAV-Fortbildungen des GesA. Als Antwort hat Andreas Ullrich zu  § 5 Absatz 9 detailierte Anmerkungen und Klarstellungen ausgearbeitet.
Danke für Deine Mühe Andreas! Ihr findet die Ausarbeitung hier zum Download.