MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Neufassung der Anmerkung 3 im SE-Entgeltgruppenplan des BAT-KF
Bereits im November 2023 hatte der vkm-rwl einen Antrag zur ständigen Vertretung in Kitas eingebracht. Nach langer Diskussion hat sich die ARK-RWL in ihrer Sitzung am 21.01.2024  darauf verständigt die Vorbemerkung Nr. 3 im SE-EGP neu zu fassen. Mit einem neuen Satz 2 wird nun klargestellt, dass eine ständige Vertreterin zu bestellen ist, wenn das in einer Betriebserlaubnis vorgeschrieben wird. Diese Änderung ist am 21. Februar 2024 in Kraft getreten. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 2/2024 der Diakonie RWL entnehmen. Den Beschluss der ARK-RWL findet Ihr hier zum Download.