MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

…bei der Eingruppierung für Offene Ganztagsschulen und Schulsozialarbeit ab 1.August 2024
Die Arbeitsrechtsregelung zum neuen SE-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF Anlage 8 enthält eine Übergangsregelung mit Bestandschutzelement. Diese Übergangsregelung gilt nur für Bestandsmitarbeitende, die am 31.Juli 2024 in einem Arbeitsverhältnis stehen, auf das der BAT-KF Anwendung findet, und das nach dem 1. August 2024 fortbesteht. Davon ausgenommen sind Mitarbeiterinnen, deren Tabellenentgelt bis zum 31. Juli 2024 höher ist, als das Tabellenentgelt nach dieser Arbeitsrechtsregelung. Sie verbleiben in der bis 31. Juli 2024 geltenden Entgeltgruppe. Das gilt auch für ein eventuell zustehendes Entgelt aus einer individuellen Endstufe.
Den Beschluss der ARK-RWL mit allen Änderungen, Tabellen und auch der Übergangsregelung findet Ihr hier zum Download.