Ausweitung des Mutterschutzes auf Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen
Das Bundesministerium (BMFSFJ) hat einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des Mutterschutzgesetzes ausgearbeitet. Kern des Entwurfs ist die Ausweitung des Mutterschutzes auf Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen. Der Gesetzesentwurf wird vermutlich zum 01.04. oder 01.07.2017 in Kraft treten.
Vermeidbare Beschäftigungsverbote für Schwangere können zu einer im Lebenslauf nachwirkenden Diskriminierung von Frauen führen. Der Entwurf sieht daher vor, dass bei problematischen Tätigkeiten zuerst eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes und bei Nichtgelingen ein Wechsel des Arbeitsplatzes erwogen werden muss, bevor ein Beschäftigungsverbot für Schwangere ausgesprochen wird.
Wenn berufstätige Frauen schwanger werden, stellen sich in Bezug auf das Arbeitsverhältnis einige Fragen. Muss ich den Arbeitgeber informieren? Muss ich die anstehenden Arztbesuche alle in meiner Freizeit machen?
der verdi b b Praxistipp beantwortet die wichtigsten Fragen:
https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/mutterschutzgesetz