Gedanken zur Fortbildung von Hannelore Morgenstern-Przygoda
Zunächst gilt der Grundsatz, dass Wissen ist nötig und unser Recht, um unabhängig(er) zu leben und handeln. Jede Grund- und Aufbauschulung und jede noch so kleine Fortbildung zum MVG oder BAT-KF und sonstigem Arbeitsrecht macht uns selbständiger in der Beurteilung, schafft mehr Bewegungsraum. So etwas braucht die Freiheit eines Christenmenschen. Jede Zusammenkunft von MAV-Leuten zum Austausch über unsere, spezifischen Sachfragen macht uns klüger und öffnet unseren Horizont über den Dienststellen-Tellerrand. …weiterlesen
Gemeinsam gegen die menschenfeindlichen Pläne aller extremen Rechten: Haltung zeigen!
Der MAV-Gesamtausschuss ruft alle MAVen in der EKiR und in den Einrichtungen der Diakonie RWL zu einem gemeinsamen Kampf gegen rechte Positionen auf: „wir als Vertretungen der Mitarbeitenden schützen die Grundwerte der Demokratie, der Menschenrechte und der Vielfalt in unseren Betrieben und Einrichtungen. Deshalb müssen wir JETZT aktiv werden!“
Der GesA fordert eine klare Haltung der kirchlichen und diakonischen Träger, Einrichtungen, Werke und Dienste und mahnt: „Die extreme Rechte vergiftet mit ihren Ansichten zu Migration, Nationalismus und gesellschaftlicher Ordnung das gesellschaftliche Klima!
Der Kampf gegen rechte Positionen ist jetzt notwendig, um die multikulturellen, interkulturellen und inklusiven Einrichtungen der EKiR und der Diakonie-RWL zu verteidigen“. Für euer schwarzes Brett und zur Verteilung in euren Einrichtungen, findet ihr den „GesA-Aufruf gegen rechts“ hier zum Download.
MAV-Mitglieder werden mit den unterschiedlichsten Problemen in den Dienststellen und Einrichtungen von Kirche & Diakonie konfrontiert. Deshalb werden in den GesA-Seminaren die Rechtsgrundlagen für die MAV-Arbeit, mit Beispielen „aus der Praxis -für die Praxis“ erklärt und die Fragestellungen der MAVen verständlich beantwortet. Neben Basiswissen zu den vielfältigen MAV-Aufgaben, vermitteln die GesA-Seminare zudem einen aktuellen Überblick zu Veränderungen von Bestimmungen und arbeitsrechtlicher Rechtssprechung. Dabei wird auch auf die Besonderheiten im Kirchlichen Arbeitsrecht eingegangen. Die GesA-Seminare werden als eintägige Präsent-Veranstaltungen im Haus der Evangelischen Kirche in Bonn angeboten. Mehr dazu und die Ausschreibungen der Veranstaltungen mit der Möglichkeit zur Online-Anmeldung findet Ihr hier
MAV Fortbildung im Haus der der Evangelischen Kirche in Bonn
Mit der traditionellen Veranstaltung, parallel zur Landessynode, informiert der Gesamtausschuss über aktuelle Themen und Entscheidungen der Synode, sowie zu Änderungen im MVG und Arbeitsrecht. Auch diesmal hat der GesA wieder viele Informationen zusammengestellt. Der Infotag startet mit einem Bericht über eine evtl neu zu bildende einheitliche ARK auf EKD Ebene,- und wird neben den vielen anderen Themen, mit Blick auf die MAV-Wahlen 2026, auch Infos zur MVG Wahlordnung geben.
Mehr zum Infotag und das Formular zur Online-Anmeldung findet Ihr hier.
GesA MAV-Fortbildungsplan 2025 zum Download
Der Gesamtausschuss EKiR bietet auch 2025 für alle MAVen in der Landeskirche, wieder MAV-Fortbildungen zu speziellen Themen an, die für die MAV Arbeit von Bedeutung sind. Die GesA-Seminare werden als eintägige Präsent-Veranstaltungen im Haus der Evangelischen Kirche in Bonn angeboten.
Eine Übersicht der für 2025 geplanten Seminare findet ihr hier zum Download.
Neues Anmeldeverfahren mit automatischer Anmeldebestätigung
Nach dem ihr Euch mit unserem Online-Anmeldeformular zur Seminarteilnahme angemeldet habt, erhaltet Ihr künftig eine automatische Anmeldebestätigung. Das wurde immer wieder und mehrfach gewünscht. Zudem habt Ihr nun die Möglichkeit, Euch bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung nochmal umzumelden (z.B. von der präsenten Teilnahme auf die Online-Teilnahme) oder Euch wieder abzumelden. Auch das wird dann automatisch bestätigt. Als verbindlich gelten die Anmeldungen vier Wochen vor der Veranstaltung. Erst danach wird bei einer Abmeldung, die gebuchte Fortbildung in Rechnung gestellt. Selbstverständlich könnt Ihr aber im Verhinderungsfall, zu jeder Zeit einen Ersatzteilnehmer per Mail benennen.
Das Info-Material der MAV-Fortbildung ist abrufbar
Der Gesamtausschuss hatte in Verbindung mit den Fachkräften für Arbeitsschutz der EKiR, zu einer Fortbildung für den Arbeitsschutz eingeladen, an der im Dezember mehr als 50 Kolleginnen und Kollegen in Bonn teilgenommen haben. Alle Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie für die Betriebsmedizin des BAD, waren vor Ort und haben mit Ihren Vorträgen die Bedeutung des Arbeitsschutzes in verfasst kirchlichen Einrichtungen hervorgehoben. Dabei wurde auch die Arbeitsweise der Fachkräfte in verfasst kirchlichen Einrichtungen besprochen und kritisch begleitet.
Das bei der Fortbildung verwendete Info Material könnt ihr hier in unserem Themenspeicher abrufen.
In den GesA-Seminaren gibt es für die Teilnehmenden immer sehr viel Neues zu erfahren. Bei den vielen Praxistipps in den Vorträgen, Rechtshinweisen, Antworten zu „wo steht das“ und Erklärungen von Zusammenhängen, bleibt nicht viel Zeit für Notizen. Damit trotzdem „nichts verloren geht“ können die von den GesA-Referenten in den Seminaren verwendeten Präsentationen und Textdateien, hier im Themenspeicher abgerufen werden.
GesA-Seminar - Arbeitsschutz in der Ev. Kirche im Rheinland
Die im Seminar von den Referenten verwendeten Präsentationen und Textdateien, sind hier zum Download zusammengestellt
EKiR-Infotag 2024 - Die Unterlagen sind abrufbar
Die im Seminar von den GesA-Referenten verwendete Präsentationen und Textdateien, sind hier zum Download zusammengestellt.
Die im Seminar von den GesA-Referenten verwendeten Präsentationen und Textdateien, sind hier zum Download zusammengestellt.
LAG Urteil zur Kostenübernahme bei Betriebsratsschulungen
Der Arbeitgeber hat auch die Kosten einer teureren Betriebsratsschulung zu tragen. Der Betriebsrat muss nicht auf preiswerte Schulungen verwiesen werden, sondern hat bei der Auswahl einen Ermessensspielraum. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem Beschluss vom 20.05.2020 nochmals bekräftigt. (Aktenzeichen 7 TaBV 11/19) Im Urteil heißt es: Eine erhebliche Preisdifferenz zwischen mehreren Angeboten müsse der Betriebsrat mit sachlichen Argumenten begründen können. Wichtig: Der Betriebsrat darf bei seiner Wahl des Seminars und Seminaranbieters auch berücksichtigen, inwieweit die Schulung praxisorientiert und aus Arbeitnehmersicht gestaltet ist (LAG Köln 10 TaBV 50/01; Das würde sogar dafür sprechen, dass gewerkschaftliche Anbieter bevorzugt ausgewählt werden dürften. Mehr dazu findet ihr hier.
Bildungsscheck NRW unterstützt Beschäftigte und Betriebe
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich an Betriebe, Beschäftigte und Selbstständige. Seit dem 30. April 2018 könnenBeschäftigte und Berufsrückkehrende jährlich, nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle einen Bildungsscheck erhalten. Die maximale Förderhöhe beträgt € 500,--
…mehr Informationen findet Ihr hier