Einschränkungen für digitale Sprechstunden und Mitarbeiterversammlungen entfallen
Mit Ende der „Corona-Ausnahmeregelungen“ konnten MAV-Sitzungen, Mitarbeiterversammlungen und Sprechstunden der MAV, nur noch „im Ausnahmefall“ in digitaler Form stattfinden. Ab 2024 entfällt diese Einschränkung für Sprechstunden und Mitarbeiterversammlungen. Mit den Änderungen der §§ 28 und 31 soll die Digitalisierung der MAV-Arbeit ausgeweitet werden. So liegt es künftig „im alleinigen Ermessen“ der MAV, in welcher Form die Mitarbeiterversammlung durchgeführt wird. Die Regelungen in § 26 zur Form der MAV-Sitzung, bleiben abweichend von der Gesetzvorlage unverändert.
Den Text der Änderungen findet ihr hier