100 Jahre Mitbestimmung und 70 Jahre Tarifverträge
Seit nunmehr 100 Jahren werden Löhne und Arbeitsbedingungen in Deutschland durch Tarifverträge geregelt, seit 70 Jahren ist dieses Recht auch im Grundgesetz und im Tarifvertragsgesetz verankert. Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut. Davon ausgenommen sind Beschäftigte der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas. Mit dieser Streitschrift wird auf die vor nunmehr 70 Jahren durch die Kirchen etablierte arbeitsrechtliche Nebenrechtsordnung kritisch eingegangen. Der sogenannte „3.Weg“ ist nicht in der Lage, kollektiv wirksame Regelungen hervorzubringen und spricht Beschäftigten sogar Grundrechte ab. Anhand ausgewählter Begriffe zeigt ver.di auf, wie verklärend und irreführend die diesbezüglichen Kirchengesetze sind. Ihr findet die Streitschrift hier zum Download