Sitzung der ARK-RWL am 10.11.2021
Die ARK-RWL hat am 10.11.2021 eine Änderung der Berufsgruppe „Mitarbeiterinnen in der Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit“ beschlossen. Die neue Entgeltordnung ist ab dem 01.04.2022 gültig. Neben Anpassungen bei pastoralen Diensten, gibt es auch Änderungen im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit. So werden die Mitarbeitenden dort, nach der Neuregelung in die Entgeltgruppe SE 11 anstatt wie bisher in die SE 8b eingruppiert. Die neue Fassung der Berufsgruppe 1.1 und die Übergangsregelungen könnt ihr dem Rundschreiben des DW-RWL Nr.17/2021 entnehmen.
Die Regelung der ARS-RWL tritt rückwirkend zum 01.Januar 2021 in Kraft.
Mit der Vorlage zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes hat der vkm-rwl auch eine Klärung der Urlaubsansprüche bei Kurzarbeit beantragt. Die Arbeitsrechtlichen Schiedskommission RWL hat am 27. 10. 2021 mit dem letzten Satz im § 6a Absatz 7 BAT-KF klargestellt: „Der Anspruch auf Erholungsurlaub wird durch Zeiten, in denen Kurzarbeit geleistet wird, nicht vermindert.“ Diese Regelung tritt bereits zum 01.Januar 2021 in Kraft.
Sitzung der ARK-RWL am 17.02.2021
Die ARK-RWL hat am 17.02.2021 eine neue Berufsgruppe „Mitarbeitende in der Informationstechnik“ geschaffen und dazu eine neue Entgeltordnung beschlossen. Die Mitarbeitenden in der IT waren bisher der Berufsgruppe „Technikerinnen“ zugeordnet. Aufgrund der Übergangsvorschriften erhalten die IT-Mitarbeitenden, die zurzeit höher eingruppiert sind, weiterhin das Entgelt ihrer Entgeltgruppe. Die Mitarbeitenden, die zurzeit niedriger eingruppiert sind, werden ab dem 01.04.2021 höhergruppiert.
Sitzung der ARK-RWL am 27.01.2021
Mit der Einigung zur Entgelterhöhung im BAT-KF wird für die Mitarbeitenden die unter den Pflegeentgeltgruppenplan des BAT-KF fallen, eine „Pflegezulage“ eingeführt. Ab 1.März 2021 beträgt diese Zulage 70 Euro, ab 1. März 2022 findet eine Erhöhung auf 120 Euro statt. Für Teilzeitkräfte wird die Höhe der Zulage, wie üblich, anteilig sein. Mitarbeitende in der Altenpflege erhalten ab 1. März 2021 eine zusätzliche Zulage von 25 Euro.
Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 2/2021 der Diakonie RWL entnehmen.
1,4 Prozent ab 1.April 2021 und 2022 weitere 1,8 Prozent
Am 27.01.2021 hat sich die ARK-RWL in der Entgeltrunde für 2021 und 2022 geeinigt. Zeitnah zum Abschluss im öffentlichen Dienst, erhalten alle Mitarbeitenden auf die der BAT-KF Anwendung findet, in zwei Stufen mehr Geld. Ab dem 1. April 2021 steigen die Gehälter um 1,4 Prozent, mindestens jedoch 50 Euro. Zum 01. April 2022 gibt es dann noch einmal eine Erhöhung um 1,8 Prozent. Auszubildende und Praktikanten erhalten zeitgleich jeweils 25 Euro mehr.