Sitzung der ARK-RWL am 10.11.2021
Die ARK-RWL hat am 10.11.2021 eine Änderung der Berufsgruppe „Mitarbeiterinnen in der Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit“ beschlossen. Die neue Entgeltordnung ist ab dem 01.04.2022 gültig. Neben Anpassungen bei pastoralen Diensten, gibt es auch Änderungen im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit. So werden die Mitarbeitenden dort, nach der Neuregelung in die Entgeltgruppe SE 11 anstatt wie bisher in die SE 8b eingruppiert. Die neue Fassung der Berufsgruppe 1.1 und die Übergangsregelungen könnt ihr dem Rundschreiben des DW-RWL Nr.17/2021 entnehmen.