Überlegungen von Gisbert Fischer zum Beschluss der ARK-DD
Es ist noch nicht soo lange her, da hat die Diakonie mit allen üblen Tricks versucht die AVR-Entgelte abzusenken. Erinnert ihr euch ? - nur mit geringerem Lohn wäre das Überleben der Diakonischen Pflegeeinrichtungen zu sichern. Nun reibt man sich verwundert die Augen jetzt will die Diakonie mit höherem Gehalt neue Mitarbeitende „anlocken“ oder dazu bewegen im „diakonischen“ Pflegedienst zu verbleiben. Hört sich gut an – leider gilt das dann nicht für alle Mitarbeitende, sondern ist als „Nasentarif“ der unternehmerischen Entscheidung überlassen. Mit dieser „AVR-Öffnungsklausel“ will sich die Diakonie mal wieder einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den tarifgebundenen Pflegeanbieter verschaffen. …wozu das kirchliche Selbstbestimmungsrecht so alles „gut“ ist. In dem Zusammenhang wird auch verständlich, warum die Diakonie die jüngsten Urteile des EuGH und BAG als Beschränkung „Ihrer“Rechte ansieht und Verfassungsklage einlegt.