Einigung nach 2 Jahren Streit um eine Entgelterhöhung der AVR-DD
Zum Ende der Amtszeit der ARK-DD ist es in dem nun seit beinahe 2 Jahre andauernden Streit um eine Entgelterhöhung, zu einer Einigung gekommen. Am 21. Februar 2018 wurde eine Entgelterhöhung von insgesamt 8,1 % in drei Stufen für die Jahre 2017 und 2018 beschlossen.
Als Folge der Entscheidung des Kirchengerichts der EKD, hat sich die ARK darauf verständigt, mit einer neuen Regelung die Beschlüsse des Schlichtungsausschusses aufzuheben. Die Entgelttabellen werden ab 1.7.2017 um 2,7 % erhöht; eine weitere Erhöhung um 3 % erfolgt zum 1.3.2018 und zum 1.12.2018 um 2,4 %. Die Arbeitnehmerbeteiligung zur Zusatzversorgung beträgt ab 1.7.2017 die Hälfte des 4,5 % übersteigenden Beitrages der jeweiligen Kasse, ab dem 1.3.2018 wird die Grenze auf 4,7 % angehoben. Der Arbeitnehmeranteil ist auf 1 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts gedeckelt.
Die AVR-DD/Ärzte-Entgelte werden nach den Erhöhungen von 2,3 % zum 1.1.17 und 2,7 % zum 1.9.17 eine weitere von 1,6 % zum 1.5.2018 angehoben.
Die „Friss-oder-stirb“ AVR DD-Vorgabe der Diakonie ist unannehmbar
Die von den Dienstgebern angebotene Erhöhung soll die in 2017, deutlich zu gering ausgefallenen Lohnerhöhungen ausgleichen,- aber als Voraussetzung für diese Leistungen, ist eine Bestätigung der Entscheidungen des Schlichtungsausschusses aus den April 2017. "Damit wurde eine Beteiligung der Mitarbeitenden an den Kosten der Zusatzversorgung eingeführt und die sogenannte „Tariftreueklausel“ so ausgeweitet, dass in Zukunft eine Anwendung der AVR auf die Zahlung von Entgelt und Gewährung von Urlaub beschränkt wäre. Jeder Dienstgeber könnte dann in allen anderen Bereichen eigene Regeln im Arbeitsvertrag vereinbaren und wäre trotzdem so „tariftreu“, dass die Jahressonderzahlung gekürzt werden darf. Das ist nicht zu akzeptieren". So die Erklärung der Dienstnehmerseite zu dem „Angebot“ der Diakonie
Verhandelbar, so die Dienstgeber, seien diese Zahlen nicht…
Nach dem der skandalöse Beschluss des Schlichtungsausschusses vom 03.04.2017 im November 2017 vom Kirchengericht kassiert wurde, haben die Die diakonischen Dienstgeber zur Januar-Sitzung der ARK DD, ein neues Angebot zur Entgelterhöhungen vorgelegt. Sie bieten eine Entgelterhöhung von 3 Prozent zum April 2018 sowie eine zusätzliche Einmalzahlung für das Jahr 2017 in Höhe von 140 Euro an. Verhandelbar, so die Dienstgeber, seien diese Zahlen nicht… So kam es auch am 11. Januar 2018 nicht zu einer regulären ARK-Sitzung. Stattdessen wird in einer sechsköpfigen Verhandlungsgruppe beraten. Die Dienstgeber werten das als „Silberstreif am Horizont“
Beschluss des Schlichtungsausschusses vom 3.4.2017 war unzulässig
Mit der Stimme des „unabhängigen“ Vorsitzenden hatten die Dienstgeber im April per Zwangsschlichtung durchgesetzt, dass den Mitarbeitenden ein Anteil für die Beiträge zur Zusatzversorgung vom Gehalt abgezogen wird und die Jahressonderzahlung noch einfacher gekürzt werden kann. Zudem wurde eine Entgelterhöhung „genehmigt“, die weit hinter der im öffentlichen Dienst erreichten Steigerung zurückblieb.
Die Dienstnehmerseite hatte Formfehler im Verfahren bemängelt und das das Kirchengericht gegen den Beschluss angerufen. Am 23.11.2017 hat das Kirchengericht der EKD festgestellt, dass der Beschluss des Schlichtungsausschusses vom 3.4.2017 unter Verletzung der „Ordnung für die ARK-DD“ zustande gekommen ist.
Rücknahme der „Zwangsschlichtung“ erst nach Prüfung durch den KGH ?
Aus Sicht der Dienstgeber-Seite in der ARK-DD sind die im April gefassten Beschlüsse, durch die Entscheidung des Kirchengerichtes der EKD nicht unwirksam geworden. Sie bleiben „in der Welt, mindestens bis die Entscheidung – möglicherweise auch erst durch die nächst höhere Instanz beim KGH überprüft – rechtskräftig würde.“ (Zitat) Die Dienstgeberseite erwartet aber, dass sich die ARK sich wieder zusammenfindet, um nach Lösungen zu suchen. Die Dienstnehmerseite hat bereits signalisiert, daran konstruktiv mitwirken zu wollen.
Eine Entscheidung wurde vom Kirchengericht vertagt
Die Dienstnehmer in der ARK DD haben beim Kirchengericht der EKD einen Antrag auf Aufhebung des Schlichtungsbeschlusses vom 03.04.2017 gestellt. Sie beklagen massive Verfahrensfehler im Schlichtungsverfahren, das am Ende nur noch von Dienstgebern besetzt war.
Am 28. Juni 2017 wurde zu Beginn des Verfahrens, Gelegenheit zu einer gütlichen Einigung der Parteien gegeben. Nachdem die Dienstnehmer vorgetragen hatten, dass sie auch mit einer teilweisen Änderung der Beschlüsse leben könnten, erklärte der Vorsitzende der ARK (Dienstgeberseite) dass man nicht bereit sei, von den Ergebnissen der Schlichtung abzurücken. Die Sitzung wurde vertagt, da die Vorsitzende Richterin der Auffassung war, dass nicht die geladene Dienstgeberseite Beteiligte im Verfahren sei, sondern der Schlichtungsausschuss. Dieser müsse zur nächsten Verhandlung geladen werden.
Das AVR-Schlichtungsverfahren war eine Farce
Das stellt ver.di in dem sehr informativen Flugblatt fest und belegt das mit Daten und Fakten. „Der vom Kirchengerichtshof bestellte Vorsitzende des Schlichtungsausschusses agierte eindeutig im Sinne der Arbeitgeber.“ Gemeinsam mit den Arbeitgebern wurde eine „Entgelterhöhung“ per Schlichtung beschlossen, die weit hinter den Abschlüssen im TVöD zurückbleiben. „Niemand der etwa 140.000 betroffen Arbeitnehmer*innen der Diakonie wurde nach der Schlichtung befragt, oder um Zustimmung gebeten.
Eine solche Zwangsschlichtung wäre in freien Tarifverhandlungen mit ver.di undenkbar.“
Das Flugblatt findet ihr hier zum Download
Stellungnahmen von Buko und ag-mav westfalen zur AVR-Schlichtung
Die Buko stellt aus Sicht der Beschäftigten der Diakonie fest, dass das Ergebnis ein Skandal ist. „Ein Skandal ist auch, dass Beschäftigte z. B. in der Altenhilfe und Jugendhilfe die Gehaltserhöhung erst drei Monate später erhalten sollen, und das obwohl die Gehälter voll refinanziert werden müssen und obwohl der Pflegebeauftragte der Bundesregierung dringend darum gebeten hat, bessere Vergütungen für die Pflegekräfte zu vereinbaren.“ Die ag-mav westfalen bittet die Gewerkschaften „in den Einrichtungen die die AVR der Diakonie Deutschland anwenden, aktiv zu werden.“
Kommentar zur AVR-DD „Schlichtung“ von Monika Schneider
Was wir nun erleben ist Arbeitsrechtsetzung im „Ersten Weg“.
Möglich macht dies die Ordnung der ARK DD. Bereits Ende des letzten Jahrzehnts hatte sich die Arbeitgeberseite in eine Situation gebracht, die keine Beschlüsse mehr ermöglichten.
Daraufhin wurde die Ordnung der ARK DD dahingehend geändert, dass im Zweifel die Arbeitgeberseite legitimiert ist, einseitig eine Zwangsschlichtung herbeizuführen. Mit einem Schlichter, der ohne Einverständnis der Arbeitnehmerseite vom Kirchengericht eingesetzt wurde, haben die Arbeitgeber nun ihr Ziel erreicht: eine Arbeitsrechtsetzung ohne die „lästigen“ Arbeitnehmervertreter.
Die ArbeitnehmerInnen bei der Diakonie müssen sich entscheiden: Entweder sie stecken nun den Kopf in den Sand und ergeben sich demütig in ihr Schicksal und sind zufrieden mit dem was ihnen die Arbeitgeber gewähren. Oder - Sie nehmen ihr Schicksal endlich in die Hand, organisieren sich in der zuständigen Gewerkschaft, in dem Fall ver.di, und erkämpfen sich Tarifverträge.
…weiterlesen
Die Dienstnehmerseite hatte aus Protest nicht an der Sitzung teilgenommen.
Am 3. April 2017 wurde im Schlichtungsausschuss der ARK-DD von den Dienstgebern der Diakonie, mit Stimme des Vorsitzenden, die „Diakonie-Mogelpackung“ zur Entgelterhöhung 2017 beschlossen. Die Dienstnehmerseite hatte aus Protest gegen das Verfahren nicht an der Sitzung teilgenommen. Ab 1. Juli 2017 sollen die Entgelte um 2,7 % steigen,- aber nicht für die Mitarbeitenden in Einrichtungen der Altenhilfe, Rehabilitation, Jugendhilfe, Ambulante Dienste und Beratungsstellen. Dort ist die Entgelterhöhung erst zum 1.September vorgesehen. Insgesamt erreicht sie mit 0,9 % bis 1,35 % aufs Jahr, weit weniger als die Hälfte der für den öffentlichen Dienst vereinbarten Erhöhung. Zudem wird eine Beteiligung an den Kosten der Zusatzversorgung für die Mitarbeitenden eingeführt, also eine Absenkung um 0,55 % der Entgelte. Zusätzlich kann die Jahressonderzahlung um 50 bis 75 % gekürzt werden.
Dienstnehmern bleibt nur die Rolle des kollektiven Bettelns in der ARK DD
Das von Dienstgeberseite so hoch gelobte Angebot zu einer Gehaltserhöhung entpuppt sich schon auf den ersten Blick als Mogelpackung. Die formal angebotenen 2,6 % im Jahre 2016 und 2,7 % im Jahr 2017 ergeben tatsächlich eine Erhöhung von nur 1,08 % für 2016 und 1,13 % für 2017. Dazu kommt eine faktische Absenkung der Gehälter durch die geforderte Übernahme von fast 5 % der Umlage zur Zusatzversorgung, die sich nach dem Willen der Dienstgeber in Zukunft automatisch und unbegrenzt erhöhen soll. Zudem steht die weitere Kürzung der Jahressonderzahlung ganz oben auf dem Wunschzettel der diakonischen Dienstgeber.
Deshalb hatte die Dienstnehmerseite mitgeteilt, auch für eine Sitzung der ARK-DD am 21. und 22. November nicht zur Verfügung zu stehen. Die Dienstnehmer haben stattdessend diesen Termin zur Beratung genutzt, ob und wie eine Weiterarbeit in der Kommission mit einer zurzeit fragwürdigen Schlichtung gelingen kann. Die nächste reguläre Sitzung der ARK DD ist für den Februar 2017 vorgesehen.