Der Nachtzuschlag wird künftig ab 21 Uhr mit 25 % berechnet
Die ARK DD hat den Zeitzuschlag für Sonntagsarbeit ab 1.1.2020 einheitlich auf 35 % angehoben. Der Nachtzuschlag wird künftig wie im TVöD, ab 21 Uhr mit 25 % berechnet. Zum Ausgleich wird die Bemessungsgrundlage für alle Zeitzuschläge in Anlage 9 ab Januar 2020 um mehr als 10 % erhöht. Zudem werden die Zulagen für Schichtarbeit erhöht. Davon ausgenommen ist die Wechselschichtzulage,- sie wird als Kompensation des höheren Nachtzuschlages reduziert.
…mehr dazu ist den Rundschreiben der ARK DD vom 18. Juli 2019 zu entnehmen.