Reformation-Aktion zur Landessynode 2017
…aber kaum waren die Botschaften verteilt - schon waren sie wieder weg
Ersten Rückmeldungen ist zu entnehmen, dass unsere Aktion bei den Synodalen „angekommen“ ist. Die Stimmung unter unseren „Aktiven“ war jedenfalls gut, wie ihr den beigefügten Fotos entnehmen könnt. Alle Flyer konnten von den mit Warnwesten ausgestatteten Kolleginnen und Kollegen verteilt werden und waren Anlass für kurze Gespräche. Leider ist die Zeit der Synodalen immer viel zu knapp. „Kaum waren die Botschaften verteilt - schon waren sie wieder weg“. Dennoch, alle Beteiligten waren sich einig,- die Aktion ist prima gelaufen. Nun sind unsere Forderungen auf allen Gesprächsebenen weiter vorzutragen um zu konkreten Ergebnissen zu kommen. Wir werden euch weiter berichten…
Die Vorlagen sind für euren MAV-Aushang und zur Information der Kolleginnen und Kollegen gedacht. Es wäre schön, wenn ihr sie auch für eure Regionalversammlungen nutzt und bei
euren MAV-Seminaren verteilen würdet. Die Kopiervorlagen findet ihr hier zum Download.
Der Gesamtausschuss wird das Reformations-Jubiläumsjahr zum Anlass nehmen, mit dem abgewandelten Logo der EKiR , auf Missstände im Kirchlichen Arbeits- und Mitbestimmungsrecht aufmerksam zu machen. Auftakt der Aktion ist die Landesynode.
Auf unseren Seiten und nachfolgend findet ihr jeweils unter dem Titel
Reformation im Rheinland seit 1517- aber wie geht’s weiter?
verschiedene Beiträge zu den Forderungen des GesA. Die zur Synode vorliegenden Flyer sollen im Laufe des Reformations-Jahres mit eurer Hilfe ergänzt werden. Dazu seid Ihr alle aufgerufen. Schreibt uns, welche Regelungen nach eurer Erfahrung, euch bei der MAV-Arbeit behindern.
Bitte per email an den Regio-MAV Infodienst bilderwerkstatt@t-online.de Wir werden uns dann bei euch melden.
Reformation im Rheinland seit 1517 – aber wie geht’s weiter ?
Es ist im Interesse der Mitarbeitenden der EKiR und ihrer Diakonie nicht länger hinzunehmen, dass die seit Jahren auch vom GesA geforderten Änderungen, auf Ebene der EKD zwar wohlwollend aufgenommen und mit MAV-Vertretungen beraten werden,- aber letztendlich dann doch keine Umsetzung erfolgt. Zuletzt so geschehen 2013, bei der „Neufassung“ des MVG-EKD, dass dann 2015 für die EKiR übernommen wurde. Der GesA fordert deshalb die Einsetzung einer Arbeitsgruppe durch die Landeskirche, um die antiquierten Regelungen des MVG noch vor den MAV-Neuwahlen zu reformieren. Die Mitarbeitenden haben es verdient, dass ihre Mitbestimmungsrechte gestärkt werden…
Reformation im Rheinland seit 1517 – aber wie geht’s weiter?
Die Aufgaben der MAVen werden immer umfangreicher. Sie zu bewältigen erfordert nicht nur ein hohes Maß an Engagement, sondern auch viel Zeit. Die Regelungen zur Freistellung, sind aber bei Kirche & Diakonie seit „ewigen“ Zeiten unzureichend und wurden noch nie an den Aufgabenzuwachs angepasst. Der Gesamtausschuss fordert, dass die Freistellungsregeln in § 20 MVG zumindest an die Regelungen des BetrVG angepasst werden. Denn der zeitliche Aufwand für die Vertretung der Mitarbeitenden bei Kirche & Diakonie unterscheidet sich nicht von dem eines Betriebsrates...
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Reformation im Rheinland seit 1517 – aber wie geht’s weiter?
Immer mehr Diakonische Einrichtungen in freier Trägerschaft haben sich im Laufe der Zeit zu großen, dynamischen, betriebswirtschaftlich ausgerichteten Unternehmen entwickelt. Dem entsprechend ist auch die Anzahl der Aufsichtsgremien gewachsen, die dann gerne mit Vertretern unserer Kirche und Honoratioren aus der freien Wirtschaft besetzt werden. Aber eine Vertretung der Mitarbeitenden sucht man dort vergeblich…
Der Gesamtausschuss ist der Ansicht, dass die Notwendigkeit besteht, nun auch eine wirksame Unternehmensmitbestimmung für Kirche & Diakonie einzuführen.
Reformation im Rheinland seit 1517 – aber wie geht’s weiter?
Das frohgemute Motto und Logo unserer Landeskirche zum Reformationsjahr entspricht dem, was die EKiR gegenwärtig auszeichnet,- dem Mut zur kritischen Bestandsaufnahme, den Willen zur Neuerung und die Entschlossenheit zum Aufbruch. Es wäre zu wünschen, dass auch die Mitarbeitenden die Botschaft des Logos vorbehaltlos auf sich beziehen könnten. Aber das ist leider nicht so.
Die Beschäftigten und MAVen bei Kirche & Diakonie, tragen zwar mit ihrem täglichen Engagement erheblich am Erscheinungsbild unserer Kirche bei,- ihre Mitbestimmungsrechte sind allerdings im Vergleich zum BetrVG immer noch eingeschränkt. Sie sind leider nicht „vergnügt, erlöst, befreit.“