Generell ist alles per Gesetz geregelt. Es gibt zwar einen Arbeitsschutzausschuss auf landeskirchlicher Ebene. Aber Probleme zum Arbeitsschutz entstehen vor Ort,- und müssen dort durch örtliche Ausschüsse bearbeitet werden. Ein Beispiel ist die Einführung des neuen Software-Programmes Wilken P/5 für die Dienststellen der EKiR. Schon die Testphase startete mit Problemen. Erhöhter Personalaufwand und damit verbundene Folgekosten sind also zu erwarten. Zudem werden eine Menge personenbezogener Daten gespeichert. Ungeachtet dessen, soll das neue Programm in den Kirchenkreisen im Januar gestartet werden,- ohne jede MAV-Beteiligung. Selbst der GesA, wurde auf EKiR-Ebene nicht mal zu Rate gezogen. Deshalb fordert der GesA, dass wenigstens auf Kirchenkreisebene eine Fachkraft für Arbeitssicherheit berufen wird, um eine Beteiligung der MAV gemäß § 40,a MVG sicherzustellen.
GesA fordert eine Handreichung für MAVen zur Umsetzung des Datenschutzes
Während die Dienststellenleitung in den meisten Einrichtungen über technisches Equipment verfügt mit dem sie sowohl bequem von zu Hause als auch in der Dienststelle Mails und Unterlagen an Dritte sicher übers Internet verschicken kann, werden MAVen insbesondere in kleineren Einrichtungen in die Steinzeit versetzt, sobald sie das Datenschutzgesetz der EKD Vorort umsetzen sollen. Müssen MAVen in Zukunft ihre Einladungen zu den MAV-Sitzungen aufgrund fehlender und ungeeigneter Diensthandys und zu weniger PCs wieder mit Umschlag und Briefmarke per Post verschicken? Der GesA-Vorsitzende Michael Rolle fordert: „Der Datenschutz darf nicht dazu führen, MAVen in ihrer Flexibilität zu behindern und sie von den modernen Kommunikationsmitteln und den Vorzügen der Digitalisierung abschneiden. Wir brauchen eine Handreichung für MAVen zur Umsetzung des Datenschutzes. … weiterlesen
GesA Vorstand ist von der Vorgehensweise der Diakonie enttäuscht.
„Keine Regelung zu treffen geht gar nicht! Keine Entscheidung herbeizuführen ist gerade für die Mitarbeitenden bei den freien Trägern ein Skandal! Die Dienstgeber haben sich mal wieder - wie ja schon so oft - nicht mit Ruhm bekleckert, und es fällt dadurch leider insgesamt kein gutes Licht auf die gesamte ARK“. In seinem Statement zur Abstimmungs-Verweigerung der Diakonie Dienstgeber zum geplanten Tarifvertrag Altenpflege, geht der GesA-Vorstand auch auf die Hintergründe der Diskussion ein. ….hier zum Download
Der GesA fordert Freistellungsregeln, die den Erfordernissen der MAV-Aufgaben gerecht werden
Sie zu bewältigen erfordert nicht nur ein hohes Maß an Engagement, sondern auch viel Zeit. Die Regelungen zur Freistellung, sind aber bei Kirche & Diakonie seit „ewigen“ Zeiten unzureichend und wurden noch nie an den Aufgabenzuwachs angepasst. Der Gesamtausschuss fordert, dass die Freistellungsregeln in § 20 MVG zumindest an die Regelungen des BetrVG angepasst werden. Dabei sollen besonders die MAV von „kleineren“ Dienststellen, wie sie oft in unseren Gemeinden und Kirchenkreisen anzutreffen sind, berücksichtigt werden. Mit einer „viertel“ oder „drittel“ Freistellung, können auch die MAVen entlastet werden, die bisher keinen Anspruch auf Freistellung haben. Die Erfüllung der MAV- Aufgaben Ist nur mit ausreichender Freistellung zu schaffen und sicher zu stellen. …mehr dazu
Der GesA fordert Beteiligung und Mitsprache in den Aufsichtsgremien bei Kirche & Diakonie
Kirche & Diakonie haben durch ihren christlichen Auftrag eine gesellschaftliche Vorbildfunktion - auch im Umgang mit ihren Mitarbeitenden. Dazu reicht es nicht aus, Teilhabe zu predigen und Profitgier zu geißeln. Solange den „guten Worten“ keine guten Taten im „eigenen Haus“ folgen, sind das alles leere Phrasen. Das haben die Mitarbeitenden nicht verdient. Die Beschäftigten und MAVen bei Kirche & Diakonie, tragen zwar mit ihrem täglichen Engagement erheblich am Erscheinungsbild unserer Kirche bei,- aber eine Vertretung der Mitarbeitenden in den Aufsichtsgremien sucht man dort vergeblich. Der Gesamtausschuss ist der Ansicht, dass die Beteiligung und Mitsprache der Mitarbeitenden in den Aufsichtsgremien bei Kirche & Diakonie selbstverständlich sein sollte. …weiterlesen
Der GesA fordert eine Mitbestimmung ohne Einschränkung durch kirchliche Sonderrechte
Mitbestimmung sollte vor allem bei Kirche & Diakonie kein Problem sein,- verpflichtet doch das MVG, Mitarbeitende und Dienstellenleitung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit. Aber die Realität vor Ort ist leider nur zu oft eine ganz andere. MAVen klagen über mangelhafte bis fehlende Information, „vergessene“ oder bewusst unterlassene Beteiligung,- bis hin zur totalen Ignoranz der Mitbestimmungsrechte. Zudem nimmt die Unsitte zu, selbst den gegenwärtigen Freistellungsanspruch aus „wirtschaftlichen“ Gründen in Frage stellen. Möglich macht das ein Mitarbeitervertretungsgesetz, das weder die Rechtsstellung noch die Mitbestimmungsrechte der MAV ausreichend schützt und bei Verstoß gegen diese Rechte, keine wirksame Sanktion gegen ignorante „Dienstherren“ bei Kirche & Diakonie vorsieht. Das muss sich ändern! …wer Loyalität zu evangelischen Werten einfordert, darf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht weiter dazu missbrauchten um die Mitbestimmungsrechte einzuschränken. …mehr dazu