Sitzung der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission vom 30.01.2017
Die Schiedskommission hat zur Anwendung der AVR-DD im Bereich der ARK-RWL, einen Kriterienkatalog vorgelegt. Danach erfolgt die Anwendung der Tarife, vorrangig dem Spezialitätsprinzip (räumlich, fachlich, betrieblich und persönlich), dann nach dem Mehrheitsprinzip und zuletzt nach dem Prinzip des Vertrauensschutzes.
Das „räumlich speziellere“ Tarifwerk im Bereich der ARK-RWL ist der BAT-KF. Die AVR-DD sind das „fachlich speziellere“ Regelwerk für Einrichtungen in RWL, die der Diakonie Deutschland angeschlossen sind. Kommen diese beiden Kriterien zu keinem klaren Ergebnis, gilt bei Trägern die bis zum 20.11.2012 BAT-KF und AVR DD nebeneinander anwenden durften, das Mehrheitsprinzip. Überwiegt ein Tarifwerk deutlich(ca. 60 %), ist dieses anzuwenden. Bei einer erstmalige Anwendung der AVR-DD im Zeitraum zwischen 2004 -2010 gilt das Prinzip des Vertrauensschutzes. Bei Zusammenschlüssen von Trägern, erfolgt die Entscheidung unter Wahrung des Bestandschutzes nach dem Mehrheitsprinzip.