Strittig ist in der ARK, ob mit einem Beschluss die Anwendung der AVR für alle Zeiten erlaubt sein soll, oder - wie die Arbeitnehmerseite argumentiert, eine zeitliche Befristung der Kommission die Möglichkeit eines Eingreifens eröffnet.
Über diese Frage konnte keine Einigung erzielt werden, so dass zu 125 vorliegenden Anträgen einzeln abgestimmt, aber keine Mehrheit gefunden wurde. Für die Sitzung am 29. August wurde Dienstgeberseitig die zweite Beratung beantragt; danach ist der Weg offen, die strittige Frage über die Schiedskommission zu klären. Deshalb wurde die auslaufende Übergangsregelung zur Anwendung der AVR für 125 Einrichtungen bis zum Jahresende verlängert.