In der Sitzung wurden weitere AVR-Anwendungen genehmigt. Die bisher nicht beschlossenen Anträge zur dauerhaften AVR-Anwendung werden nun "von Amts wegen" in der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission entschieden. Für diese Einrichtungen wurde eine weitere Übergangsregelung beschlossen; sie dürfen bis zur Entscheidung der Schiedskommission die AVR-DD anwenden