Im November 2014 hatte die Arbeitsrechtliche Schiedskommission (ARS-RWL) Leitlinien entwickelt, anhand derer die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK-RWL) entscheiden sollte, welche Einrichtungen dauerhaft die Arbeitsvertragsrichtlinien für die Diakonie Deutschland (AVR-DD) anwenden dürfen. Die ARK-RWL hatte inzwischen 96 Einrichtungen die Anwendung erlaubt, 14 Einrichtungen hatten ihre Anträge in den laufenden Verhandlungen zurück gezogen.
17 Einrichtungen waren übrig geblieben, bei denen nach Auffassung der Dienstnehmerseite die von der Schiedskommission gesetzten Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
Am 8. Juni 2015 genehmigte die Schiedskommission davon 6 Einrichtungen die weitere dauerhafte Anwendung der AVR-DD, 5 Anträge wurden abgewiesen und 6 Einrichtungen nahmen nach Empfehlung durch die Schiedskommission ihre Anträge zurück, kündigten aber an, diese verändert neu zu stellen.