Das AVR-Schlichtungsverfahren war eine Farce
Das stellt ver.di in dem sehr informativen Flugblatt fest und belegt das mit Daten und Fakten. „Der vom Kirchengerichtshof bestellte Vorsitzende des Schlichtungsausschusses agierte eindeutig im Sinne der Arbeitgeber.“ Gemeinsam mit den Arbeitgebern wurde eine „Entgelterhöhung“ per Schlichtung beschlossen, die weit hinter den Abschlüssen im TVöD zurückbleiben. „Niemand der etwa 140.000 betroffen Arbeitnehmer*innen der Diakonie wurde nach der Schlichtung befragt, oder um Zustimmung gebeten.
Eine solche Zwangsschlichtung wäre in freien Tarifverhandlungen mit ver.di undenkbar.“
Das Flugblatt findet ihr hier zum Download