Eine Entscheidung wurde vom Kirchengericht vertagt
Die Dienstnehmer in der ARK DD haben beim Kirchengericht der EKD einen Antrag auf Aufhebung des Schlichtungsbeschlusses vom 03.04.2017 gestellt. Sie beklagen massive Verfahrensfehler im Schlichtungsverfahren, das am Ende nur noch von Dienstgebern besetzt war.
Am 28. Juni 2017 wurde zu Beginn des Verfahrens, Gelegenheit zu einer gütlichen Einigung der Parteien gegeben. Nachdem die Dienstnehmer vorgetragen hatten, dass sie auch mit einer teilweisen Änderung der Beschlüsse leben könnten, erklärte der Vorsitzende der ARK (Dienstgeberseite) dass man nicht bereit sei, von den Ergebnissen der Schlichtung abzurücken. Die Sitzung wurde vertagt, da die Vorsitzende Richterin der Auffassung war, dass nicht die geladene Dienstgeberseite Beteiligte im Verfahren sei, sondern der Schlichtungsausschuss. Dieser müsse zur nächsten Verhandlung geladen werden.