Rücknahme der „Zwangsschlichtung“ erst nach Prüfung durch den KGH ?
Aus Sicht der Dienstgeber-Seite in der ARK-DD sind die im April gefassten Beschlüsse, durch die Entscheidung des Kirchengerichtes der EKD nicht unwirksam geworden. Sie bleiben „in der Welt, mindestens bis die Entscheidung – möglicherweise auch erst durch die nächst höhere Instanz beim KGH überprüft – rechtskräftig würde.“ (Zitat) Die Dienstgeberseite erwartet aber, dass sich die ARK sich wieder zusammenfindet, um nach Lösungen zu suchen. Die Dienstnehmerseite hat bereits signalisiert, daran konstruktiv mitwirken zu wollen.