Beschluss des Schlichtungsausschusses vom 3.4.2017 war unzulässig
Mit der Stimme des „unabhängigen“ Vorsitzenden hatten die Dienstgeber im April per Zwangsschlichtung durchgesetzt, dass den Mitarbeitenden ein Anteil für die Beiträge zur Zusatzversorgung vom Gehalt abgezogen wird und die Jahressonderzahlung noch einfacher gekürzt werden kann. Zudem wurde eine Entgelterhöhung „genehmigt“, die weit hinter der im öffentlichen Dienst erreichten Steigerung zurückblieb.
Die Dienstnehmerseite hatte Formfehler im Verfahren bemängelt und das das Kirchengericht gegen den Beschluss angerufen. Am 23.11.2017 hat das Kirchengericht der EKD festgestellt, dass der Beschluss des Schlichtungsausschusses vom 3.4.2017 unter Verletzung der „Ordnung für die ARK-DD“ zustande gekommen ist.