Die „Friss-oder-stirb“ AVR DD-Vorgabe der Diakonie ist unannehmbar
Die von den Dienstgebern angebotene Erhöhung soll die in 2017, deutlich zu gering ausgefallenen Lohnerhöhungen ausgleichen,- aber als Voraussetzung für diese Leistungen, ist eine Bestätigung der Entscheidungen des Schlichtungsausschusses aus den April 2017. "Damit wurde eine Beteiligung der Mitarbeitenden an den Kosten der Zusatzversorgung eingeführt und die sogenannte „Tariftreueklausel“ so ausgeweitet, dass in Zukunft eine Anwendung der AVR auf die Zahlung von Entgelt und Gewährung von Urlaub beschränkt wäre. Jeder Dienstgeber könnte dann in allen anderen Bereichen eigene Regeln im Arbeitsvertrag vereinbaren und wäre trotzdem so „tariftreu“, dass die Jahressonderzahlung gekürzt werden darf. Das ist nicht zu akzeptieren". So die Erklärung der Dienstnehmerseite zu dem „Angebot“ der Diakonie