Herzlich willkommen auf unserer Website
Unsere Seiten sind für Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR zusammengestellt und werden Stück für Stück ergänzt.
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Unser Kreuz hat keine Haken!
Gemeinsam gegen die menschenfeindlichen Pläne aller extremen Rechten: Haltung zeigen!
Der MAV-Gesamtausschuss ruft alle MAVen in der EKiR und in den Einrichtungen der Diakonie RWL zu einem gemeinsamen Kampf gegen rechte Positionen auf: „wir als Vertretungen der Mitarbeitenden schützen die Grundwerte der Demokratie, der Menschenrechte und der Vielfalt in unseren Betrieben und Einrichtungen. Deshalb müssen wir JETZT aktiv werden!“
Der GesA fordert eine klare Haltung der kirchlichen und diakonischen Träger, Einrichtungen, Werke und Dienste und mahnt: „Die extreme Rechte vergiftet mit ihren Ansichten zu Migration, Nationalismus und gesellschaftlicher Ordnung das gesellschaftliche Klima!
Der Kampf gegen rechte Positionen ist jetzt notwendig, um die multikulturellen, interkulturellen und inklusiven Einrichtungen der EKiR und der Diakonie-RWL zu verteidigen“. Für euer schwarzes Brett und zur Verteilung in euren Einrichtungen, findet ihr den „GesA-Aufruf gegen rechts“ hier zum Download.
GesA MAV-Fortbildungen 2025
MAV-Mitglieder werden mit den unterschiedlichsten Problemen in den Dienststellen und Einrichtungen von Kirche & Diakonie konfrontiert. Deshalb werden in den GesA-Seminaren die Rechtsgrundlagen für die MAV-Arbeit, mit Beispielen „aus der Praxis -für die Praxis“ erklärt und die Fragestellungen der MAVen verständlich beantwortet. Neben Basiswissen zu den vielfältigen MAV-Aufgaben, vermitteln die GesA-Seminare zudem einen aktuellen Überblick zu Veränderungen von Bestimmungen und arbeitsrechtlicher Rechtssprechung. Dabei wird auch auf die Besonderheiten im Kirchlichen Arbeitsrecht eingegangen. Die GesA-Seminare werden als eintägige Präsent-Veranstaltungen im Haus der Evangelischen Kirche in Bonn angeboten. Mehr dazu und die Ausschreibungen der Veranstaltungen mit der Möglichkeit zur Online-Anmeldung findet Ihr hier
…schon mal im Terminkalender vormerken
GesA MAV-Fortbildungsplan 2025 zum Download
Der Gesamtausschuss EKiR bietet auch 2025 für alle MAVen in der Landeskirche, wieder MAV-Fortbildungen zu speziellen Themen an, die für die MAV Arbeit von Bedeutung sind. Die GesA-Seminare werden als eintägige Präsent-Veranstaltungen im Haus der Evangelischen Kirche in Bonn angeboten.
Eine Übersicht der für 2025 geplanten Seminare findet ihr hier zum Download.
Dienstvereinbarung mobiles Arbeiten
GesA-Hilfsmittel für die MAV zu Dienstvereinbarungen zum Homeoffice
Homeoffice ist nach wie vor ein Thema,- auch bei Kirche & Diakonie. Wenn auch nicht mehr in der Größenordnung wie zu Zeiten der Corona-Pandemie, wird sich Mobiles Arbeiten auch zukünftig, zb. in den Verwaltungen unserer Dienststellen, weiter etablieren. Was dabei von der MAV zu beachten ist, welche Eckpunkte einer entsprechenden Dienstvereinbarung zu vereinbaren sind, hat der Gesammtausschuss in einer Muster-Dienstvereinbarung ausgearbeitet. Die Vorlage „Dienstvereinbarung mobiles Arbeiten“ ist mit dem Landeskirchenamt sowie dem Diakonischem Werk RWL geeint und „ausschließlich“ für die MAVen in verfasst kirchlichen Einrichtungen gedacht. Aber natürlich können sich die Kollegen und Kolleginnen aus dem diakonischen Bereich gerne Anregungen durch diese Vorlage holen.
Der Gesamtausschuss steht für Rückfragen gerne zur Verfügung. Ihr findet die Vorlage „Dienstvereinbarung mobiles Arbeiten“ hier zum Download
Arbeitsunfähigkeit - was ist wenn…
der aktive Dienst wegen einer Erkrankung frühzeitig beendet wird.
Bei jeder MAV-Fortbildung des GesA werden unterschiedlichste Fragen „aus der Praxis“ gestellt und „für die Praxis“ beantwortet. So auch Fragen rund um den Krankheitsfall. Wie ist das im BAT-KF und der AVR-DD geregelt? Ab wann gilt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Wann beginnt die sechs-Wochenfrist der Lohnfortzahlung? Was ist wenn der aktive Dienst wegen einer Erkrankung frühzeitig beendet wird. Andreas Ullrich hat mit einem Fallbespiel dazu, eine verständliche Ausarbeitung als Antwort erarbeitet.
Danke Andreas! Ihr findet die Ausarbeitung hier zum Download.
GesA-Seminaranmeldung – jetzt online
Neues Anmeldeverfahren mit automatischer Anmeldebestätigung
Nach dem ihr Euch mit unserem Online-Anmeldeformular zur Seminarteilnahme angemeldet habt, erhaltet Ihr künftig eine automatische Anmeldebestätigung. Das wurde immer wieder und mehrfach gewünscht. Zudem habt Ihr nun die Möglichkeit, Euch bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung nochmal umzumelden (z.B. von der präsenten Teilnahme auf die Online-Teilnahme) oder Euch wieder abzumelden. Auch das wird dann automatisch bestätigt. Als verbindlich gelten die Anmeldungen vier Wochen vor der Veranstaltung. Erst danach wird bei einer Abmeldung, die gebuchte Fortbildung in Rechnung gestellt. Selbstverständlich könnt Ihr aber im Verhinderungsfall, zu jeder Zeit einen Ersatzteilnehmer per Mail benennen.