Herzlich willkommen auf unserer Website
Unsere Seiten sind für Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR zusammengestellt und werden Stück für Stück ergänzt.
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Neue Eingruppierungen für Offene Ganztagsschulen und Schulsozialarbeit
ab 1.August 2024 - Neuer SE-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF Anlage 8
Mit Beschluss der ARK-RWL vom 15.05.2024 gelten für Beschäftigte in den Bereichen Offene Ganztagsschulen und Schulsozialarbeit ab 1.August 2024 eigene Eingruppierungsmerkmale. Dazu wurde der SE-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF Anlage 8 überarbeitet und mit den Berufsgruppen „Beschäftigte im Bereich Offene Ganztagsschulen“ und „Beschäftigte in der Schulsozialarbeit“ erweitert. Zudem wurden die Entgeltgruppen der Berufsgruppe „Pädagogische Mitarbeiterinnen in Kindertageseinrichtungen“ überarbeitet. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 5/2024 der Diakonie RWL entnehmen.
Den Beschluss der ARK-RWL mit allen Änderungen und Tabellen, findet Ihr hier zum Download.
Unser Kreuz hat keine Haken!
Gemeinsam gegen die menschenfeindlichen Pläne aller extremen Rechten: Haltung zeigen!
Der MAV-Gesamtausschuss ruft alle MAVen in der EKiR und in den Einrichtungen der Diakonie RWL zu einem gemeinsamen Kampf gegen rechte Positionen auf: „wir als Vertretungen der Mitarbeitenden schützen die Grundwerte der Demokratie, der Menschenrechte und der Vielfalt in unseren Betrieben und Einrichtungen. Deshalb müssen wir JETZT aktiv werden!“
Der GesA fordert eine klare Haltung der kirchlichen und diakonischen Träger, Einrichtungen, Werke und Dienste und mahnt: „Die extreme Rechte vergiftet mit ihren Ansichten zu Migration, Nationalismus und gesellschaftlicher Ordnung das gesellschaftliche Klima!
Der Kampf gegen rechte Positionen ist jetzt notwendig, um die multikulturellen, interkulturellen und inklusiven Einrichtungen der EKiR und der Diakonie-RWL zu verteidigen“. Für euer schwarzes Brett und zur Verteilung in euren Einrichtungen, findet ihr den „GesA-Aufruf gegen rechts“ hier zum Download.
BAT-KF - Vorbereitung und Qualifizierung im Erziehungsdienst
Anmerkungen und Klarstellungen zu § 5 Absatz 9 von Andreas Ullrich
Der § 5 Absatz 9 des BAT-KF, regelt die Vorbereitungszeit für Mitarbeitende im Erziehungsdienst. Dabei handelt es sich nicht um frei verfügbare Stunden, sondern der Dienstgeber kann verfügen, wie diese Zeit in die Dienstplanung eingebunden und genutzt wird. Wie die Vorbereitungszeit konkret umzusetzen ist und welche Aufgabe die MAV dabei hat, ist eine häufige Fragestellung bei MAV-Fortbildungen des GesA. Als Antwort hat Andreas Ullrich zu § 5 Absatz 9 detailierte Anmerkungen und Klarstellungen ausgearbeitet.
Danke für Deine Mühe Andreas! Ihr findet die Ausarbeitung hier zum Download.
EKiR warnt vor der neuen Version von Microsoft Outlook
Neues Outlook sendet Passwörter, Mails und andere Daten an Microsoft!
Mit einer E-Mail an alle ekir.de-Mailadressen warnt die EKiR alle Windows-Nutzer davor, auf die neueste Version von Microsoft Outlook umzusteigen: „Das Risiko, das bei der Nutzung des neuen Outlook sensible Daten an Microsoft übermittelt werden, ist hoch! Dabei werden nicht nur die IMAP- und SMTP-Zugangsdaten des EKIR-E-Mail-Kontos an Microsoft übertragen, sondern es werden auch alle E-Mails, Kalender- und Kontaktdaten auf die Microsoft-Server kopiert!“ Die EKiR rät deshalb allen kirchlichen Stellen in der EKiR dringend von der Nutzung des neuen Outlook ab! (also auch den MAVen) und bietet Alternativen an. Der MAV-Gesamtausschuss hat die Warnung bereits an die Regio-MAVen zur weiteren Verteilung „vor Ort“ an die MAVen von Kirche & Diakonie versandt.
Mehr dazu könnt ihr hier der E-Mail der EKiR entnehmen.
Zum Download findet ihr den Text hier.
Arbeits- und Gesundheitsschutz in der EKiR
Neue Liste - Zuordnung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach Kirchenkreisen
Für die Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in der EKiR, sind den Kirchenkreisen und Verbänden, jeweils zuständige Fachkräfte für Arbeitssicherheit zugeteilt. Die aktuelle Zuordnung der Fachkräfte und den dazugehörigen Arbeitsmedizinischen Versorgungszentren des BAD (Dienstleister der EKD) findet ihr hier zum Download.
GesA-Seminar - Grundlagenwissen der täglichen MAV Arbeit Teil II
am 27.08.2024 im Haus der Evangelischen Kirche, Bonn
Das GesA- Seminar bietet Basiswissen zur Rolle und Funktion der MAV an und vermittelt Kenntnisse über die Geschäftsführung und Rechtsstellung der MAV. Auch im Teil 2 werden die Bestimmungen des MVG, praxisorientiert vermittelt und ausführlich erklärt. Da sich die Problemstellungen und Rechtsauslegungen stetig verändern, ist diese Fortbildung auch für „altgediente“ MAV Mitglieder zu empfehlen.
Mehr dazu und das Formular zur Online-Anmeldung findet Ihr hier.
Arbeitsunfähigkeit - was ist wenn…
der aktive Dienst wegen einer Erkrankung frühzeitig beendet wird.
Bei jeder MAV-Fortbildung des GesA werden unterschiedlichste Fragen „aus der Praxis“ gestellt und „für die Praxis“ beantwortet. So auch Fragen rund um den Krankheitsfall. Wie ist das im BAT-KF und der AVR-DD geregelt? Ab wann gilt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Wann beginnt die sechs-Wochenfrist der Lohnfortzahlung? Was ist wenn der aktive Dienst wegen einer Erkrankung frühzeitig beendet wird. Andreas Ullrich hat mit einem Fallbespiel dazu, eine verständliche Ausarbeitung als Antwort erarbeitet.
Danke Andreas! Ihr findet die Ausarbeitung hier zum Download.
GesA MAV-Fortbildungen 2024
…schon mal anmelden und im Terminkalender vormerken
MAV-Mitglieder werden mit den unterschiedlichsten Problemen in den Dienststellen und Einrichtungen von Kirche & Diakonie konfrontiert. Deshalb werden in den GesA-Seminaren die Fragen zur MAV-Arbeit mit Beispielen „aus der Praxis - für die Praxis“ beantwortet und die Rechtsgrundlagen zu den vielfältigen MAV-Aufgaben praxisnah erklärt. Neben dem Basiswissen, vermitteln die GesA-Seminare zudem einen aktuellen Überblick zu arbeitsrechtlichen Veränderungen. Dabei wird auch auf die Besonderheiten im Kirchlichen Arbeitsrecht eingegangen.
Die Übersicht der für 2024 geplanten Seminare mit der Möglichkeit zur Online-Anmeldung findet Ihr hier.
GesA-Seminaranmeldung – jetzt online
Neues Anmeldeverfahren mit automatischer Anmeldebestätigung
Nach dem ihr Euch mit unserem Online-Anmeldeformular zur Seminarteilnahme angemeldet habt, erhaltet Ihr künftig eine automatische Anmeldebestätigung. Das wurde immer wieder und mehrfach gewünscht. Zudem habt Ihr nun die Möglichkeit, Euch bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung nochmal umzumelden (z.B. von der präsenten Teilnahme auf die Online-Teilnahme) oder Euch wieder abzumelden. Auch das wird dann automatisch bestätigt. Als verbindlich gelten die Anmeldungen vier Wochen vor der Veranstaltung. Erst danach wird bei einer Abmeldung, die gebuchte Fortbildung in Rechnung gestellt. Selbstverständlich könnt Ihr aber im Verhinderungsfall, zu jeder Zeit einen Ersatzteilnehmer per Mail benennen.