Einigung in der ARK DD bei den Entgeltverhandlungen 2025
Nach dem bisher die Entgeltverhandlungen 2025 in der ARK DD ohne Ergebnis geblieben sind, konnte am 12.12.2024 eine Einigung gefunden werden. Mitarbeitende der Diakonie, die nach AVR-DD entlohnt werden, erhalten ab 01.03.2025 eine Entgelterhöhung von 3,7%, mindestens in Höhe von 150 €. Mit gleichem Datum erhöhen sich auch die Ausbildungsentgelte, ebenfalls um 3,7 %. Ab 01.07.2025 werden die Kinderzuschläge angehoben. Für Schichtarbeit und geteilte Dienste erhöht sich die Schichtzulage ab 01.08.2025 auf 60 Euro, für Wechselschicht auf 150 € pro Monat. Zudem erhalten Mitarbeitende mit mindestens 10 Jahren Beschäftigungszeit, 2025 einmalig einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag. Mehr dazu könnt ihr dem Bericht der Dienstnehmer-Seite der ARK.DD entnehmen.
Das Rundschreiben mit den Beschlüssen vom 12.12.2024 findet ihr hier zum Download.
Anpassung von Probezeit und Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Die ARK DD hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 die Regelung in § 8 der AVR DD zur Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen geändert und damit an die Vorgaben in § 15 Abs. 3 TzBfG angepasst. Die Probezeit kann nun bis zu einem Viertel der vereinbarten befristeten Beschäftigungsdauer, höchstens jedoch 6 Monate betragen. Die konkrete Dauer der Probezeit ist im Arbeitsvertrag aufzuführen. Zudem wurde auch die Kündigungsfrist in 30 Abs. 2 Sätze 3 und 4 AVR DD angepasst. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist nun bei einer Beschäftigungszeit bis zu einem Jahr, generell einen Monat zum Schluss eines Kalendermonats.
Mehr dazu könnt ihr dem Bericht der Dienstnehmer-Seite entnehmen.
Am 6. März 2024 wurden die neu gewählten Schlichter der ARK DD, Herr Dr. Eberhard Natter und Frau Silke Vaupel, offiziell begrüßt und in ihr Amt eingeführt. Neuer Vorsitzender des Schlichtungsausschusses ist Herr Dr. Natter, Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg a.D. Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde Frau Silke Vaupel gewählt,- sie ist Direktorin des Arbeitsgerichts Hamm. Beide verfügen über Schlichtungserfahrung in Gremien der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie.
Mehr dazu könnt ihr dem Bericht der Dienstnehmer-Seite entnehmen.
Statt 2 Regenerationstage nur für den Sozial- und Erziehungsdienst
Bisher konnte für eine Übernahme der Regenerationstage aus dem Sozial- und Erziehungsdienst (analog zum TVöD SuE) in der ARK DD keine Einigung erzielt werden. Nun haben sich Dienstgeber und Dienstnehmer verständigt, dass statt 2 Regenerationstagen nur für Mitarbeitende im Sozial-und Erziehungsdienst, ab dem Kalenderjahr 2023 alle Beschäftigten in der AVR DD, einen zusätzlichen Tag Urlaub erhalten.
Mehr dazu könnt ihr dem Bericht der Dienstnehmer-Seite entnehmen.
5,2 % Entgeltsteigerung ab 01.07.2024 und 3000,- Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024
Nach den gescheiterten Verhandlungsterminen im Mai und Juni, haben die Verhandlungen im August zu einem positiven Abschluss geführt. Mitarbeitende der Diakonie, die nach AVR-DD entlohnt werden, erhalten ab 01.07.2024 eine Entgeltsteigerung von 5,2% und ebenfalls in 2024, einen Inflationsausgleich in Höhe von 3000.00 Euro. Die Inflationsausgleichsprämie wird in 12 Monatsbeträgen á 200,00 Euro und einmal 600,00 Euro im Januar, gestaffelt ausgezahlt. Teilzeitkräfte erhalten die Beträge ihrem Teilzeitfaktor entsprechend, Auszubildende und Mitarbeitende im Praktikum, jeweils die Hälfte.
Mehr dazu könnt ihr dem Bericht der Dienstnehmer-Seite entnehmen.
Keine Tarifanhebung, kein Inflationsausgleich, keine SuE-Übernahme, keine Regenerationstage.
Für Diakonie-Mitarbeitende, die nach AVR-DD entlohnt werden, ist das „Prozedere“ der Dienstgeber-Seite in der ARK DD leider nichts Neues. Während für ihre Kolleginnen und Kollegen im Tarifbereich des BAT-KF, die Übernahme der Abschlüsse im Öffentlichen Dienst beschlossen ist und bereits erste Zahlungen erfolgen, gibt es für sie vorerst mal wieder Nichts. Nicht mal die Inflationsausgleichszahlung. Die Dienstgeberseite der Diakonie ist nicht einmal bereit, die Arbeit der Diakonie-Mitarbeitenden wenigstens mit einem anständigen Angebot zu würdigen. Sattdessen wird, wie schon so oft, mit fadenscheinigen Begründungen polemisiert und auf „Zeit gespielt“. Das Kirchliche Arbeitsrecht macht es möglich. Der Dienstnehmer-Seite bleibt letztendlich nur der Gang in die „Zwangsschlichtung“ und die Kolleginnen und Kollegen haben „in Demut“ so lange zu warten, bis dort entschieden wird, ob sie auch „etwas Mehr“ erhalten. Natürlich viel später als alle Anderen und evtl. mit Abstrichen. Leider auch nichts Neues,- ohne Streikrecht ist das nun mal so…
Mehr von den „Verhandlungen“ in der ARK DD könnt ihr dem Bericht der Dienstnehmer-Seite entnehmen.
Begründung: Mehrbelastung durch Vertretung an den Regenerationstagen
In der Aprilsitzung der ARK DD hat die Dienstgeberseite eine Übernahme der Regenerationstage aus dem Sozial- und Erziehungsdienst (analog zum TVöD SuE) abgelehnt. Begründet wurde das mit einem Hinweis auf die Mehrbelastung der Kolleginnen und Kollegen, die dann die jeweiligen Mitarbeitenden an den Regenerationstagen vertreten müssen und somit Mehrarbeit haben. Angeblich habe man insbesondere aus den KiTas die Rückmeldung bekommen, dass Regenerationstage dort vonseiten der Kolleginnen und Kollegen nicht gewünscht seien. Kaum zu glauben, oder?
Mehr dazu könnt ihr dem Bericht der Dienstnehmer-Seite entnehmen.
Dienstnehmer hoffen noch vor der Sommerpause auf ein gutes Ergebnis
Als Start zur AVR DD-Tarifrunde 2023 war In der Aprilsitzung der ARK DD auch das Tarifergebnis im Öffentlichen Dienst Thema. Inhaltlich berichtet die Dienstnehmerseite noch nichts, da die nächsten Verhandlungstermine am 22.05. und am 12.06.2023. angesetzt sind. Die Dienstnehmer-Seite möchte so früh wie möglich, noch vor der Sommerpause zu einem guten Ergebnis zu kommen.
AVR DD – Coronaprämie noch in diesem Jahr und 5,2 % Entgelterhöhung am 01.01.2023
Ohne das sonst üblich lange Hinhalten und Verzögern der Dienstgeber, konnte sich die ARK DD am 29.08 überraschend schnell auf eine Anhebung der Entgelte und die Auszahlung einer Coronaprämie einigen. Mitarbeitende der Diakonie, die unter den Geltungsbereich der AVR.DD fallen, erhalten spätestens mit der Dezember-Abrechnung eine Corona-Sonderzahlung und ab 01.01.2023 eine Entgelterhöhung in Höhe von 5,2%. Ärztinnen und Ärzte erhalten rückwirkend ab dem 01.01.2022 eine Entgelterhöhung von 4,1 %.
Mehr dazu findet ihr hier zum Download
Voraussetzung ist eine Dienstvereinbarung gemäß § 36 MVG, mit der MAV
Ab 01.01.2023 wird es im Anwendungsbereich der AVR-DD möglich, mit Änderung des Dienstvertrages, Entgelt für die ausschließliche Sachleistung eines Elektrofahrades oder Fahrrades umzuwandeln. Dabei wird das Tabellenentgelt um den umzuwandelnden Entgeltbetrag herabgesetzt,- stattdessen gewährt der Arbeitgeber die steuerfreien bzw. pauschal zu versteuernde Vergütungsbestandteile nach 8 Absatz 2 EstG. Voraussetzung dazu ist der Abschluss einer entsprechenden Dienstvereinbarung durch die MAV, bei der die Vorgaben des § 36 MVG sowie die Regelungen der AVR DD zu beachten sind und die inhaltlich auch eine Aufklärung über eventuelle Nachteile beinhalten muss.
Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben der Diakonie RWL Nr.12/2022 entnehmen.
Beschlüsse der ARK DD am 29.08.2022
Die Tabellenwerte der nichtärztlichen Beschäftigten werden zum 1. Januar 2023 um 5,2 v.H. erhöht, mindestens jedoch um 175 €. Mit diesem Mindesterhöhungsbetrag werden unteren Entgeltgruppen besonders berücksichtigt. Die Tabellenwerte der Ausbildungsentgelte steigen um 100 €,- die in der Pflege um 120,00 Euro monatlich.
Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben der Diakonie RWL Nr.12/2022 entnehmen.
Beschlüsse der ARK DD am 29.08.2022
Die ARK DD hat eine neue Fachkräftezulage in der patientennahen Pflege beschlossen. In Einrichtungen der Altenpflege, in Krankenhäusern und in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen erhalten Fachkräfte in den Entgeltgruppen 7 und 8, eine monatliche Zulage in Höhe von 100,00 Euro.
Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben der Diakonie RWL Nr.12/2022 entnehmen.
Erhöhung von Samstagszuschlag und Wechselschichtzulage ab 1.04.2022
Neben der Corona-Prämie, hat die ARK-DD am 25.1.2021 auch weitere, von der Dienstnehmerseite lange geforderte Anhebungen beschlossen. Ab dem 01.01.2022 erhöhen sich die Tabellenwerte um 2,2 %, mindestens jedoch um 50,00 Euro. Die Wechselschichtzulage wird in zwei Stufen, zum 01.04.2022 von 70 Euro auf 100 Euro und zum 01.09.2022 auf 130,00 Euro erhöht. Der Samstagszuschlag erhöht sich ab dem 01.04.2022 auf 15 % des Stundenentgeltes. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 19/2021 der Diakonie RWL entnehmen.
Antrag kann von den Pflegeschulen an die ARK DD gestellt werden
Mit ihrem Beschluss vom 08.06.2020 ermöglicht die ARK DD zudem, dass die Eingruppierung der Lehrkräfte an Pflegeschulen sowie deren Vergütung, nach den Tarifregelungen für die Angestellten des öffentlichen Dienstes erfolgen. Damit wird den Schulen ermöglicht, sich gegebenenfalls an die verschiedenen Regelungen in den Bundesländern anzupassen. Ein „Tarifwechsel“ muss von den Pflegeschulen bei der ARK DD beantragt und von der ARK genehmigt werden. Die Dienstnehmerseite in der ARK DD hat dazu angekündigt, dass sie die Zustimmung zu einem entsprechenden Antrag verweigern wird, wenn der Tarifwechsel zu nachteiligen Ergebnissen für die angestellten Lehrkräfte führt.
Mehr dazu findet ihr auf der Seite der Dienstnehmer in der ARK DD.
Das Rundschreiben mit den Eingruppierungsregelungen findet ihr hier zum Download.
Lehrkräfte können jetzt die Entgeltgruppe 11 erreichen
Im Zusammenhang mit der Pflegeberufereform, wurde auch eine Anpassung der Vergütung für Lehrkräfte in der Pflege notwendig. Dem entsprechend hat die ARK-DD am 8. Juni 2020 die Eingruppierungsregelungen für Lehrkräfte an Berufsfachschulen und schulischen Einrichtungen für medizinische Pflege- oder Gesundheitsberufe verändert. Mit dieser Neuregelung können Lehrkräfte jetzt die Entgeltgruppe 11 erreichen. Leitungskräfte, die je nach Größe der Schule, in die Entgeltgruppen 9 bis 11 eingruppiert waren, erhalten entweder eine Zulage oder eine Entgeltgruppe mehr, als die ihnen unterstellten Lehrkräfte in der höchsten Entgeltgruppe.
Mehr dazu findet ihr auf der Seite der Dienstnehmer in der ARK DD.
Das Rundschreiben mit den Eingruppierungsregelungen findet ihr hier zum Download.